Beantragung Überbrückungshilfe III und III Plus

Beantragung Überbrückungshilfe III und III Plus Potsdam Kanzlei Reimann

Die Überbrückungshilfe III sowie die Neustarthilfe wurden verlängert und können nun bis zum 31.10.2021 beantragt oder geändert werden. Hier können Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt werden. Auch können wir für Sie Ihre Anträge für die November- und Dezemberhilfe bis zum 31. Juli ändern, sofern sich neue Sachverhalte ergeben haben.

Zudem ist es durch die Überbrückungshilfe III Plus möglich weitere Unterstützung für die Monate Juli bis September 2021 zu erhalten. Diese Anträge sollen in Kürze gestellt werden können.

Sie erhalten mit dieser Hilfe die Möglichkeit Ihren Betrieb wieder neu aufleben zu lassen, in dem Sie die Personalkosten bezuschusst erhalten. So ist es Ihnen möglich Ihr Personal aus der Kurzarbeit zurückzuholen, Beschäftigungen auszubauen oder neues Personal einzustellen. Dafür erhalten Sie einen Zuschuss auf die Differenz der jeweiligen Monate.

Ebenso helfen wir Ihnen bei einer insolvenzabwendenden Restrukturierung. Die Kosten dafür werden mit bis zu 20.000€ im Monat ebenfalls übernommen. Sie erhalten damit die Möglichkeit eine drohende Insolvenz abzuwenden und ebenfalls wieder neu anzufangen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserem Blog.

 

Wir übernehmen für Sie zeitnah die Beantragung, die Kommunikation mit Ihrem Steuerberater und Beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

 

Zögern Sie nicht von den Hilfen und unserer Hilfe Gebrauch zu machen und kontaktieren Sie uns jetzt!

Wir setzen uns für Sie ein!

Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Sollte Ihr Anliegen eilen, rufen Sie uns bitte jetzt an.

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