Abwehr der Rückforderung von Corona Soforthilfe

Abwehr der Rückforderung von Corona Soforthilfe

Abwehr der Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Sie haben einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vom Landes-Förderinstitut erhalten und sollen nun Ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen? Wir helfen Ihnen!

Zur Zeit werden zahlreiche Empfänger staatlicher Zuschüsse und Hilfen zur Rückzahlung empfangener Leistungen aufgrund coronabedingter Umsatz- und Gewinneinbußen aufgefordert. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, der Sie zur Rückzahlung der Soforthilfe verpflichtet, sollten Sie nicht warten.

Wichtig: Es laufen Fristen! Nach Erhalt des Rückforderungsschreibens haben Sie nur vier Wochen Zeit darauf zu reagieren. Die Rückzahlungsverpflichtung ist in vielen Fällen falsch oder rechtswidrig. Wenden Sie sich möglichst schnell an uns, wenn auch Sie auf einmal Ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen sollen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Rückforderung und legen Widerspruch für Sie ein.

Warum muss die Corona-Soforthilfe möglicherweise zurückgezahlt werden?

Die ausgezahlte Corona-Soforthilfe war zweckgebunden. Sie diente der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen. Voraussetzungen für die Bewilligung der Soforthilfe waren erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Das tatsächliche Vorliegen dieser Voraussetzung wurde meist nicht geprüft, sondern es wurde die maximale Fördersumme ausgezahlt, um eine schnelle und unbürokratische Unterstützung leisten zu können. Eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn die Bewilligung der Leistungen aufgrund falscher Tatsachen erfolgte. Wer also falsche Angaben im Antrag gemacht hat oder eine zu hohe Auszahlung erhalten hat, muss die erhaltenen Beiträge ganz oder teilweise zurückzahlen.

Was kann man gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe tun?

  1. In der Regel erfolgt zunächst eine Mitteilung, dass die Rückforderung beabsichtigt ist, mit dem Hinweis, dass Gelegenheit zur Stellungnahme besteht. Hierbei handelt es sich meist noch nicht um den eigentlichen Rückforderungsbescheid. Nun besteht Gelegenheit Nachweise für den pandemiebedingten Liquiditätsengpass zu erbringen und dem Förderinstitut das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Corona-Soforthilfe darzulegen .

 

  1. Ist bereits ein Rücknahmebescheid ergangen, beginnt die Rechtsmittelfrist von vier Wochen zu laufen. Diese ist der Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen. Innerhalb dieser Frist ist ein Widerspruch oder eine Klage (abhängig vom Bundesland) zu erheben. Daneben gibt es noch einige weitere Formalitäten einzuhalten. Für einen erfolgreichen Widerspruch muss die Argumentation stimmen: Dem Förderinstitut muss schlüssig dargelegt werden, warum sie im Unrecht liegt – warum die Zahlung der Soforthilfe juristisch gesehen völlig richtig gewesen ist und demnach nicht zurückgezahlt werden muss.

 

  1. Mit dem Rücknahmebescheid verbunden oder diesem zeitlich nachfolgend ergeht ein Rückforderungsbescheid. Auch gegen diesen sollte vorgegangen werden, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verhindern.

 

  1. Achtung: Sollte der Verwaltungsakt durch Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig werden, ist häufig nichts mehr zu machen. Melden Sie sich am Besten am Tag des Erhalt des Bescheides bei uns.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Insbesondere in den vergangenen Monaten konnten wir vielen, die im Zuge der Pandemie vor existenzielle Fragen gestellt worden sind, in juristischer Hinsicht helfen. Der Widerrufs- und Rückforderungsbescheid des Förderinstituts ist womöglich haltlos – da er Sie ihn Ihren Rechten verletzt.

Die sorgfältige Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Rückforderung setzt auch eine detailliertere Auseinandersetzung mit der Liquiditätssituation und der konkreten Umsatzentwicklung des betroffenen Unternehmens bzw. des Unternehmers vor und nach Beantragung der Beihilfen voraus.

Gerne beraten Sie unsere fachkundigen Anwälte von der Kanzlei Reimann zur Abwehr der Rückforderung von Corona Soforthilfe und legen Widerspruch für Sie ein.

Außergerichtlich

Wir versuchen Ihr Anliegen außergerichtlich zu lösen, um Ihr Ziel möglichst stressfrei für Sie zu erreichen.

Prozessual

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Durch unsere empathische Arbeitsweise garantieren wir Ihnen, dass Ihr Anliegen bei uns nicht nur eine Fallnummer ist.

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