Befristeter Arbeitsvertrag – Was ist rechtlich möglich?

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Die Kanzlei Reimann – Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Potsdam informiert

In der heutzutage sehr schnelllebigen Arbeitswelt werden immer mehr Mitarbeiter nicht mehr fest, sondern lieber befristet eingestellt. Welche Unterschiede zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag bestehen und worauf es zu achten gilt, klärt die Kanzlei Reimann als Ihr Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Potsdam in diesem Artikel. 

Der offensichtlichste Unterschied zwischen unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag liegt wohl in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. So endet ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, der Erreichung eines bestimmten Ziels oder dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag hingegen bedarf es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel einer Kündigung, die den strengen Regeln des Kündigungsschutzgesetz unterliegt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass meist der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran hat, Mitarbeiter befristet einzustellen. 

Ein befristeter Arbeitsvertrag – Arbeitgeber müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten

Arbeitsrecht Potsdam befristeter Vertrag

Arbeitgeber können jedoch nicht nach Belieben befristete Arbeitsverträge abschließen, sondern müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Grundsätzlich wird dabei zwischen sachgrundloser Befristung und Befristung mit Sachgrund unterschieden, die jeweils nur unter strengen Voraussetzungen möglich und wirksam sind. Außerdem ist die Befristungsabrede zwingend vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten. Wird dem nicht nachgekommen, so gilt der Arbeitsvertrag unter Umständen als auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

Um dies festzustellen gibt es im Arbeitsrecht das Instrument der Entfristungsklage, die innerhalb von 3 Wochen nach vereinbartem Ende des Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht erhoben werden kann. Deshalb empfiehlt es sich, schnellstmöglich einen Anwalt einzuschalten und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Sollten sich weitere Fragen bezüglich befristeter Arbeitsverträge oder auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Erbschaftsrechts, Insolvenzrechts, Steuerrechts und Verkehrsrechts ergeben, steht Ihnen das Team der Kanzlei Reimann jederzeit professionell zur Seite.

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