Das private Baurecht und Architektenrecht befassen sich mit allen rechtlichen Beziehungen an einer Baustelle. Es umfasst nicht nur das Verhältnis zwischen dem Bauherren/Besteller und dem jeweiligen ausführenden Unternehmen, sondern auch die rechtliche Beziehung zu dem Architekten bzw. Planer. Zudem werden auch die Verhältnisse zwischen den ausführenden Unternehmen, hier insbesondere zwischen Haupt- und Subunternehmen, erfasst. Die Kanzlei Reimann als Anwalt für Architektenrecht und Baurecht in Potsdam steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte im jeweiligen Verhältnis durchzusetzen.
Bereits vor dem ersten Planungsentwurf oder Spatenstich sollten die Architekten- bzw. Bauverträge individuell auf das jeweilige Vorhaben angepasst werden; insbesondere, wenn es sich um größere Vorhaben handelt. Hier reichen die Standardverträge oftmals nicht aus, um die Interesse der jeweiligen Seite vollumfänglich abzudecken.
Neben der baubegleitenden und vorbereitenden Phase wird das Bau- und Architektenrecht immer dann relevant, wenn es um die außer- und gerichtliche Durchsetzung von Gewährleistungs- und Honoraransprüchen geht. Dabei ist es egal, ob es „nur“ um Streitigkeiten mit dem Handwerksbetrieb geht, der das Bad renoviert oder um Mängelansprüche von Bauherren bei der Realisierung ganzer Häuser/Wohnungen und dabei nicht klar ist, ob nun das Bauunternehmen, der Architekt, beide oder gar der Bauherr selbst für den Fehler verantwortlich ist. Daneben kommt es in der zweiten Stufe zu der Geltendmachung von Regressansprüchen zwischen dem Haupt- und Subunternehmen oder Bauunternehmer und dem Architekten.
Aufgrund dieser vielen Facetten und oftmals mehrerer Beteiligten bedarf der baurechtliche Prozess einer sorgfältigen Vorbereitung und anschließenden Begleitung. Insbesondere auch, weil er aufgrund seiner Komplexität und des Umfangs mit einem großen finanziellen Risiko für die Beteiligten verbunden ist.
Im Bereich des Bau- und Architektenrechts sind wir sowohl auf Auftraggeber- als auch Auftragnehmerseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen private und öffentliche Bauherren, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Bauträger und Handwerksbetriebe. Wir sind baubegleitend als auch vor Gericht für Sie tätig. Hier übernehmen wir als Anwalt für Architektenrecht und Baurecht in Potsdam die bundesweite Prozessvertretung in allen baurechtlichen Streitigkeiten.
Zu unseren Kompetenzen im Bau- und Architektenrecht zählen:
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