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Kanzlei Reimann - Elternzeit und Elterngeld
Kanzlei Reimann – Elternzeit und Elterngeld

Neben dem Mutterschutz ist bei werdenden Eltern gerade das Thema Elternzeit oftmals mit vielen Fragezeichen versehen. Deshalb klärt die Kanzlei Reimann als ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Potsdam in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema. 

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, bis zum dritten Geburtstag des Kindes unbezahlte Arbeitsfreistellungen zu nehmen, ohne dabei den Job zu verlieren. Zudem gelten im Zeitraum der Elternzeit besondere den Kündigungsschutz betreffende Regelungen. Elternzeit kann sowohl vom Vater, der Mutter sowie weiteren im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bestimmten Personen wahrgenommen werden, muss jedoch in jedem Fall spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber angezeigt werden.

Was ist Elterngeld?

Während der Arbeitszeit leistet der Arbeitnehmer keine Arbeit und erhält dementsprechend auch keinen Lohn. In der Regel besteht jedoch die Möglichkeit für einen gewissen Zeitraum Elterngeld zu beantragen. Dieses Elterngeld beträgt durchschnittlich zwischen 65-67 % des bisherigen Nettoeinkommens, steigt aber für Eltern mit geringen Einkünften auf bis zu 100 Prozent an. 

Als werdenden Eltern steht Ihnen das Team der Kanzlei Reimann sowohl bei Fragen im Bereich der Elternzeit und des Elterngeldes sowie bei weiteren Anliegen auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Erbschaftsrechts, Insolvenzrechts, Steuerrechts und Verkehrsrechts jederzeit professionell zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne!

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