Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gekippt!

Welche Auswirkungen hat der Beschluss?

Im Februar 2020 führte der rot-rot-grüne Berliner Senat den sogenannten Mietendeckel ein. Dieses als Prestigeprojekt geltende Gesetz sollte Obergrenzen für Mieten festsetzen und bestimmte Mietpreise bis 2025 einfrieren. Erklärtes Ziel bestand darin, die immer schneller steigenden Mietpreise in der Hauptstadt einzudämmen und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.

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Das Gesetz wurde auf Antrag von 284 Bundestagsabgeordneten von Union und FDP im Wege einer abstrakten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Mit Beschluss vom 25.3.2021 stellte dieses fest, dass das Gesetz nicht mit dem Grundgesetz in Einklang steht und somit nichtig ist. Dabei begründete es seine Entscheidung mit der fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Berlin. Das Mietrecht ist Teil der konkurrierenden Gesetzgebung. Das bedeutet, dass den Ländern nur dann die Gesetzgebungskompetenz zusteht, wenn der Bund hiervon keinen Gebrauch macht. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wurde der Bundesgesetzgeber im Bereich des Mietrechts jedoch durch Instrumente wie die Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfassend und abschließend tätig, sodass kein Raum mehr für eine Gesetzgebungskompetenz der Länder bestünde. 

Mit Beschluss vom 25.03.2021 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gesetz zum Berliner Mietendeckel nicht mit dem Grundgesetz in Einklang steht und somit nichtig ist.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. März 2021 
– 2 BvF 1/20 -, Rn. 1-188,

Das bedeutet jedoch gleichzeitig auch, dass der Bund, wenn er denn politisch wollen würde, durchaus die Möglichkeit hätte einen bundesweiten Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Bis es so weit ist, gilt jedoch für diejenigen Mieter, die aufgrund des Berliner Mietendeckels weniger Miete bezahlt haben, dass sie eingesparte Miete nachzahlen müssen. Das betrifft immerhin ca. 1,5 Millionen Mietverhältnisse. Zwar haben einige Konzerne, wie Vonovia, schon angekündigt auf die Nachzahlungen zu verzichten, andere beharren auf ihr Recht und wollen die ausstehenden Mieten eintreiben.

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