Der neue Bußgeldkatalog

bußgeldkatalog 2021 Kanzlei Reimann Verkehrsrecht Potsdam

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Nachdem Mitte letzten Jahres der „neue“ Bußgeldkatalog aufgrund eines Formfehlers nichtig war, einigten sich Bund und Länder nun wiederum auf eine Neufassung der Regelungen der StVO. Diese kommt wahrscheinlich ohne Formfehler und ohne die umstrittene Verschärfung für Fahrverbote, dafür aber mit fast doppelt so hohen Bußgeldern und neuen Tatbeständen. 

Siehe auch:   BMVI

Die Neuerungen im Detail

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zu deutlich höheren Bußgeldern, so soll beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h innerorts statt der bisherigen 25 € nun 50 € kosten; außerorts gibt es bei der gleichen Überschreitung statt eines Bußgeldbescheides über 20 € einen über 40 €.
  • Falschparken kann, je nachdem wo man falschparkt, nun bis zu 110 € kosten; ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird mit zukünftig 55 € statt der bisherigen 15 € geahndet.
  • Auch das Befahren oder Blockieren von Rettungsgassen wird nun deutlich strenger geahndet. Es fällt ein Fahrverbot von einem Monat sowie Bußgelder zwischen 200 € und 320 € an.
  • Auto-Posing (d.h. unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren) soll nun bis zu 100 € statt der bisherigen 20 € kosten.

Der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz steht und soll in Hinblick auf die Bundestagswahlen im September noch in diesem Sommer umgesetzt werden. Bis dahin gelten insoweit die bisherigen Regelungen weiter fort. 

Im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden geschehen oftmals Fehler seitens der Behörden, sodass Sie sich in vielen Fällen rechtlich zur Wehr setzen können. Das lohnt sich insbesondere durch die Höhe der Strafen im neuen Bußgeldkatalog.

Das Team der Kanzlei Reimann als Anwalt für Verkehrsrecht in Potsdam steht Ihnen in dieser Hinsicht und für weitere Rechtsfragen auf den Gebieten des Arbeits-, Erb-, Insolvenz-, Steuer- und Verkehrsrechts jederzeit professionell zur Seite. 

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