Die Kosten für eine Rechtsberatung bzw. rechtliche Vertretung sind von Fall zu Fall unterschiedlich.
Zum einen werden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Diese richten sich in vielen Bereichen nach dem Gegenstandswert (Zivilrecht).
Zum anderen kann die Vergütung mit einer Honorarvereinbarung geregelt werden.
Wenn Sie sich eine Rechtsberatung nicht leisten können, gibt es für Sie die Möglichkeit, sich einen Beratungshilfeschein (in allen Rechtsgebieten) vom Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, zu besorgen bzw. Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren zu beantragen (Zivilrecht, Öffentliches Recht).
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zu diesem Thema. Eine vorläufige Kosteneinordnung können Sie dann von uns erhalten.
Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihnen an einer gezielten Lösung für Ihr Problem und versuchen dadurch die entstehenden Kosten im Rahmen zu halten und Sie vor unnötigen und unrechtmäßigen Forderungen zu schützen.
Sie als unser Mandant kommen an erster Stelle. Wir setzen unser Team und unsere Arbeitsleistung gezielt dafür ein, für Sie eine schnelle Lösung zu erreichen und Ihr Anliegen erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Durch eine ehrliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit erreichen wir unsere Ziele schnell und effektiv. Deswegen steht die offene Kommunikation mit unseren Mandanten für uns im Vordergrund.