Die Kosten für eine Rechtsberatung bzw. rechtliche Vertretung sind von Fall zu Fall unterschiedlich.
Zum einen werden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Diese richten sich in vielen Bereichen nach dem Gegenstandswert (Zivilrecht).
Zum anderen kann die Vergütung mit einer Honorarvereinbarung geregelt werden.
Wenn Sie sich eine Rechtsberatung nicht leisten können, gibt es für Sie die Möglichkeit, sich einen Beratungshilfeschein (in allen Rechtsgebieten) vom Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, zu besorgen bzw. Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren zu beantragen (Zivilrecht, Öffentliches Recht).
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zu diesem Thema. Eine vorläufige Kosteneinordnung können Sie dann von uns erhalten.