Auswirkungen von Krankheit auf das Arbeitsverhältnis

In Zeiten einer weltweiten Pandemie stellt sich fast automatisch die Frage, was passiert, wenn man erkrankt. Die Kanzlei Reimann als ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Potsdam klärt in diesem Beitrag, wie es in einem solchen Fall mit Ihrem Lohn aussieht, ob Sie in dieser Zeit gekündigt werden können und was passiert, wenn die Krankheit im Urlaub auftritt. 

Im deutschen Arbeitsrecht gilt zunächst der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Als Ausnahme davon kann die sogenannte Lohnfortzahlung gesehen werden. Diese erhalten Arbeitnehmer für maximal sechs Wochen vom Arbeitgeber, wenn sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Sollte die Krankheit länger andauern, bezahlt die Krankenkasse normalerweise bis zu 1,5 Jahre Krankengeld

Kann mir mein Arbeitgeber während ich krank bin kündigen?

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass einem Arbeitnehmer, wenn er krank ist, nicht gekündigt werden kann. Eine Kündigung kann jedoch im Einzelfall sogar gerade wegen der Krankheit ausgesprochen werden. Dabei handelt es sich dann meist um eine sogenannte personenbedingte Kündigung, die nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist. 

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Kurz gesagt gilt: wer krank ist, kann keinen Urlaub machen. Wenn Arbeitnehmer während ihrer Urlaubszeit krank werden, muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten. Die Krankheitstage werden also nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Zu beachten ist aber, dass angefangener Urlaub dann grundsätzlich nicht wie geplant durchgeführt werden kann, sondern beim Arbeitgeber neu beantragt werden muss.

Sollten Sie weitere rechtliche Fragen oder sonstige Anliegen auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Erbschaftsrechts, Insolvenzrechts, Steuerrechts und Verkehrsrechts haben, steht Ihnen das Team der Kanzlei Reimann jederzeit professionell zur Seite.

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