Kurzarbeit – alles Wichtige im Überblick 2/2

Nachdem wir Ihnen im letzten Beitrag einen einstiegsartigen Überblick in die rechtlichen Grundlagen der Kurzarbeit gewährt haben, möchten wir Ihnen als ihr Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Potsdam in diesem Artikel weitergehende Fragen rund um die Thematik der Kurzarbeit beantworten.

Was ist mit meinem Urlaub, wenn ich in Kurzarbeit bin?  

Wie es um Urlaub bei Kurzarbeit steht, ist unter Juristen durchaus umstritten. Primär geht es dabei um die Frage, ob Arbeitgeber Urlaubsansprüche anteilig kürzen können, wenn Arbeitnehmer in Kurzarbeit weniger oder gar nicht arbeiten. Zwar hat sich das LAG Düsseldorf in einem Urteil aus März dieses Jahres (Urt. v. 12.03.2021, Az. 6 Sa 824/20) für eine anteilige Kürzung des Urlaubs ausgesprochen, ein abschließendes Urteil des obersten deutschen Arbeitsgerichts (BAG) steht jedoch in diesem Fall noch aus. 

Kann ich trotz Kurzarbeit einen Nebenjob machen?

Grundsätzlich ist es für einen Arbeitnehmer durchaus möglich, in Absprache mit dem Arbeitgeber einer Nebentätigkeit nachzugehen. Trotzdem ist hier zunächst Aufmerksamkeit geboten: Die Nebentätigkeit kann sich unter Umständen auf das Kurzarbeitergeld auswirken. Wann dies der Fall ist, hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Annahme der Tätigkeit aus. Sollte der Arbeitnehmer die Tätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt haben, wird das dadurch erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Anders sieht es aus, wenn der Nebenjob nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wird. Für gewöhnlich wird das Einkommen aus einer solchen Tätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerecht. Die Bundesregierung reagierte jedoch mit mehreren Sozialschutzpaketen auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. So trat zum Beispiel die Regelung in Kraft, dass Arbeitnehmer in einem Mini-Job („450 €-Job“) anrechnungsfrei bis Ende 2021 hinzuverdienen können, auch wenn die Tätigkeit nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurde.

Sollten sich bei Ihnen weitere Fragen auf dem durchaus komplexen Themenfeld der Kurzarbeit ergeben, zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie uns unverzüglich. Das Team der Kanzlei Reimann steht Ihnen in diesem Bereich sowie bei weiteren Fragen auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Erbschaftsrechts, Insolvenzrechts, Steuerrechts und Verkehrsrechts jederzeit professionell zur Seite. 

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