Parkunfall – Wie verhalte ich mich richtig?

Anwalt Verkehrsrecht Potsdam

In immer voller werdenden deutschen Städten werden Parkplätze immer mehr zur Rarität. Hat man dann, nach langem Suchen, endlich einen Parkplatz gefunden, folgt der eigentliche Kampf des Einparkens. In dieser stressigen Alltagssituation kommt es bei kleinen Unaufmerksamkeiten schnell zu einem Parkunfall.

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Verkehrsunfall Parkunfall Wie verhalte ich mich?

Parkunfall – was nun? 

Egal weshalb genau es zu dem Zusammenstoß gekommen ist, die Vorgehensweise danach ist meist sehr ähnlich. Zuerst einmal sollten Sie sich mit dem Geschädigten verständigen und Kontakt- und Versicherungsdaten austauschen. Im Folgenden ist es ratsam ein Unfall-Protokoll zu erstellen, indem Bilder von der Unfallstelle aufgenommen und Kontaktinformationen von eventuellen Zeugen gesammelt werden können. Sollte der Geschädigte nicht anwesend oder erreichbar sein, genügt es keinesfalls einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten am Fahrzeug zu hinterlassen. Schließlich könnte ein solcher Zettel durch Witterungseinflüsse verweht, durchnässt oder beschmutzt und damit unleserlich werden. Stattdessen müssen Sie warten. Wie lange, das hängt von der Schwere des Unfalls ab und muss im Einzelfall entschieden werden. Als Faustformel gilt jedoch, dass mindestens 30 Minuten gewartet werden muss. Sollte der Geschädigte in dieser Zeit nicht erscheinen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet die Polizei zu informieren, die dann den Halter des beschädigten Fahrzeugs ausfindig macht. 

Sollten Sie weder den Geschädigten ausfindig gemacht noch die Polizei informiert haben, sondern stattdessen einfach weggefahren sein, können Sie sich bereits strafbar gemacht haben.

Das Team der Kanzlei Reimann steht Ihnen in einem solchen Fall sowie für weitere Rechtsfragen auf den Gebieten des Arbeits-, Erb-, Insolvenz-, Steuer- und Verkehrsrecht jederzeit professionell zur Seite. 

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