Überbrückungshilfe III Plus

Die Menschen in Deutschland können in diesem Sommer wieder das Leben genießen. Nach den Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen sind die Bars und Restaurants wieder gefüllt. Die Menschen fahren wieder in den Urlaub oder flanieren einfach in den Städten und schauen, was der Einzelhandel so im Angebot hat. Deutschland blüht in diesem Sommer auf. Ein Stück weit kehrt die Normalität zurück – es ist etwas Besonderes.

Für viele ist die Krise jedoch noch lange nicht überstanden. Nach wie vor haben Menschen mit der Viruserkrankung oder den Spätfolgen zu kämpfen. Auch die Wirtschaft spürt immer noch mit die Folgen des Lockdowns. Trotz der Lockerungen der Schutzmaßnahmen und einem damit verbundenen Aufblühen des öffentlichen Lebens kämpfen viele Gastronomen, Reise-/Veranstalter, Soloselbständige, Freiberufler etc. mit den finanziellen Spätfolgen der Pandemie. Kredite, gestundete Ratenzahlungen, Mieten, Versicherungen, Personalkosten, Steuerforderungen usw. – viele Unternehmen und Unternehmer haben noch immer mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen. Für viele reichen die derzeitigen Einnahmen nicht aus, um sich aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien.

Doch meist braucht es nur ein wenig Unterstützung, um das Unternehmen wirtschaftlich wieder auf einer soliden Grundlage zu stellen. Die Bundesregierung hat das erkannt und verlängert die Überbrückungshilfe III als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Ende September 2021. Zudem erweitert die Bundesregierung das bisherige Programm und schafft damit weitere Anreize für Unternehmen, die mit Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen zu kämpfen hatten.

– Neustarthilfe, neue Obergrenze und Restart-Prämie –

Neu ist u.a. die „Restart-Prämie“, eine finanzielle Hilfe als Zuschuss zu den Personalkosten. Neben weiteren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten, wie Mieten, Zinsen für Kredite, Ausgaben für Strom, Versicherungen etc., werden nun auch Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu

20.000,00 Euro pro Monat

für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen ersetzt. Damit sollen von der Existenz bedrohte Unternehmen gerettet und die Insolvenz vermieden werden.

Businessman stops domino falling. Risk management concept. Successful strong business and problem solving. Reliable leader. Stop the destructive processes. Strategy development. Debt restructuring

Es bedarf demnach eines grundlegenden Richtungs- und Strategiewechsels – es braucht eine Restrukturierung. Hierzu wird ein Restrukturierungsplan erstellt und dem jeweiligen Gericht vorgelegt. Das Gericht bestätigt die vom Restrukturierungsplan getroffenen Maßnahmen, was sich wiederum auf die sog. Planbetroffenen (also z.B. Gläubiger, Gesellschafter, Arbeitnehmer) auswirkt. Zudem ruht die Insolvenzantragspflicht. Durch das Entwickeln und Umsetzten geeigneter Maßnahmen im Rahmen der Restrukturierung haben Unternehmen gute Chancen, die eigenen Zahlungsverpflichtungen wieder fristgerecht zu erfüllen und in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft zu blicken.

Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Fachwissen als Anwalt im Bereich des Insolvenzrechts beiseite! Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen Strategie für einen Neuanfang und erstellen für Sie den Restrukturierungsplan zur Vorlage bei Gericht.

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