Arbeitsrecht Potsdam: Kurzarbeit – alles Wichtige im Überblick 1/2

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Seit über einem Jahr kämpfen zahlreiche Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie um ihr wirtschaftliches Überleben. Um Kündigungswellen oder gar eine Insolvenz zu vermeiden, werden in dieser prekären Situation oftmals Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt. Was Kurzarbeit bedeutet, wann sie zulässig ist und was es mit dem Kurzarbeitergeld auf sich hat, erklärt Ihnen die Kanzlei Reimann als ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Potsdam in dem ersten von zwei Artikeln zum Thema Kurzarbeit.

Was bedeutet Kurzarbeit?

Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten eines Betriebes weniger als sonst üblich oder sogar gar nicht (sog. „Kurzarbeit Null“) arbeiten. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, den Arbeitnehmern genügend Arbeit zur Verfügung zu stellen. Die Kurzarbeit stellt dabei eine Ausnahme dar, die nur dann zulässig ist, wenn sie im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder unter bestimmten Voraussetzungen im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

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Was ist Kurzarbeitergeld?

Im Falle von Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer entsprechend der geringeren Arbeitszeit auch weniger Entgelt. Dieser sogenannte „Kurzlohn“ wird dann zunächst vom Arbeitgeber durch das Kurzarbeitergeld ergänzt. Ob und wie viel Kurzarbeitergeld jeder einzelne Beschäftigte erhält, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab und wird vom Arbeitgeber individuell errechnet. Im Grundsatz hat jedoch jeder in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angestellte Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sodass regelmäßig nur Azubis, Minijobber, Rentner und Bezieher von Krankengeld vom Anspruch ausgeschlossen sind. Nach Auszahlung an die Beschäftigten kann der Arbeitgeber dann bei der Bundesagentur für Arbeit eine Erstattung der Kosten beantragen. Der Antrag ist dabei nur dann zulässig, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und vorübergehend und unvermeidbar ist.

Ob Sie, wenn Sie in Kurzarbeit sind, eine Nebentätigkeit ausführen dürfen und wie es in dieser Zeit mit dem Urlaubsanspruch aussieht, klären wir neben anderen rechtlichen Fragen rund um das Thema Kurzarbeit im nächsten Artikel.

Das Team der Kanzlei Reimann steht Ihnen ansonsten sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite bei Fragen zur Kurzarbeit sowie bei sonstigen Rechtsfragen auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Erbschaftsrechts, Insolvenzrechts, Steuerrechts und Verkehrsrechts jederzeit professionell zur Seite.

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